Ihr Vorhaben in Ihrer Region

Asbest- und Schadstoffdiagnostik in Genf

In Genf beschränkt sich die Vorbereitung nicht auf das Baugesuch. Das Alter der betroffenen Bauteile und geplante Arbeiten an Farben helfen, die zu untersuchenden Stoffe festzulegen.

Wir sind in der ganzen Schweiz tätig. Geben Sie bei Ihrer Anfrage die gewünschte Sprache für Austausch und Bericht an.

Mein Vorhaben beschreiben
01

Untersuchungen auch ohne Baubewilligung

Der Kanton verlangt Asbest- und PCB-Abklärungen in betroffenen Bereichen aus der Zeit vor 1991, unabhängig davon, ob eine Baubewilligung erforderlich ist. Vor Arbeiten an Anstrichen aus der Zeit vor 2006 ist ausserdem auf Blei zu prüfen.

02

Die Schadstoffbescheinigung

Bei bewilligungspflichtigen Arbeiten werden die Ergebnisse in der Bescheinigung zum Gesuch festgehalten. Sie wird von der gesuchstellenden Person, der Eigentümerschaft oder deren Vertretung unterzeichnet, nicht von der diagnostizierenden Fachperson. Projektänderungen können zusätzliche Untersuchungen in neu betroffenen Bereichen erfordern.

03

Pläne für Ihre Genfer Baustelle vorbereiten

  • Unterscheiden Sie auf den Plänen erhaltene, entfernte und veränderte Bauteile.
  • Nennen Sie bekannte Renovationsdaten und das Alter betroffener Anstriche.
  • Legen Sie vorhandene Berichte bei und nennen Sie die für das Gesuch verantwortliche Vertretung.
04

Offizielle Quellen

Genf — Renovation, Umbau oder Abbruch: Informationen für Architekturbüros und Schadstoffbescheinigung. Abgerufen am 15.10.2026.

Der nächste Schritt

Ihr Vorhaben verdient
einen klaren Ausgangspunkt.

Beschreiben Sie das Gebäude und Ihr Vorhaben.
Unterlagen können später folgen.
Gespräche sind auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Spanisch möglich.

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