Ihr Vorhaben in Ihrer Region

Asbest- und Schadstoffdiagnostik im Kanton Glarus

Bei einem Glarner Vorhaben wird das Untersuchungsdossier mit den von der Gemeinde verlangten Abfallangaben vorbereitet. Das kantonale Recht präzisiert die Rolle der Gemeinde vor und nach den Arbeiten.

Wir sind in der ganzen Schweiz tätig. Geben Sie bei Ihrer Anfrage die gewünschte Sprache für Austausch und Bericht an.

Mein Vorhaben beschreiben
01

Von der Gemeinde verlangte Angaben

Artikel 15a der kantonalen Umweltschutzverordnung erlaubt der Gemeinde, bei Bau, Änderung oder Abbruch Auskünfte über die Abfallentsorgung zu verlangen.

02

Auch Nachweise nach Bauabschluss einplanen

Ist nach Artikel 16 der eidgenössischen Abfallverordnung ein Entsorgungskonzept erforderlich, kann die Gemeinde nach den Arbeiten den Nachweis der vorschriftsgemässen Entsorgung verlangen. Daher sollte bereits bei der Baustellenvorbereitung mit den Beteiligten geklärt werden, wie die Belege aufbewahrt werden.

03

Ein Glarner Vorhaben vorbereiten

  • Legen Sie die Vorgaben der Gemeinde und die Arbeitspläne bei.
  • Beschreiben Sie auszubauende Materialien und frühere Gebäudenutzungen.
  • Sammeln Sie Untersuchungen und Entsorgungsbelege früherer Arbeiten.
04

Offizielle Quelle

Glarus — Kantonale Umweltschutzverordnung, Artikel 15a. Abgerufen am 15.10.2026, auf Deutsch. Dieser Hinweis beschreibt das Dokumentationsverfahren; er bestimmt allein nicht den Untersuchungsumfang.

Der nächste Schritt

Ihr Vorhaben verdient
einen klaren Ausgangspunkt.

Beschreiben Sie das Gebäude und Ihr Vorhaben.
Unterlagen können später folgen.
Gespräche sind auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Spanisch möglich.

Besprechen wir Ihr Vorhaben