Ihr Vorhaben in Ihrer Region
Asbest- und Schadstoffdiagnostik im Kanton Waadt
Bei einem Waadtländer Vorhaben sind die Art der Arbeiten und das Gebäudealter zu berücksichtigen. Der Kanton unterscheidet Untersuchungen vor Bauarbeiten von Untersuchungen während der normalen Gebäudenutzung.
Wir sind in der ganzen Schweiz tätig. Geben Sie bei Ihrer Anfrage die gewünschte Sprache für Austausch und Bericht an.
Mein Vorhaben beschreibenDie Untersuchung zum Baugesuch
Bei vor 1991 erstellten Gebäuden ist für bewilligungspflichtige Umbau-, Renovations- oder Abbrucharbeiten ein Asbestbericht zum Baugesuch erforderlich. Gemäss den kantonalen Ergänzungen zur Richtlinie darf dieser bei der Einreichung bei der Gemeinde höchstens drei Jahre alt sein.
Den Untersuchungsumfang festlegen
Der Kanton legt insbesondere den Umfang von Teiluntersuchungen und Untersuchungen bestimmter privat genutzter Gebäude fest. Ein älterer Bericht allein bestimmt daher nicht die nötigen Untersuchungen eines neuen Vorhabens. Die Kantonsseite erinnert auch an die Asbestabklärung vor Arbeiten an Gebäuden mit Baujahr vor 1991, wenn keine Bewilligung nötig ist.
Hilfreiche Unterlagen für Ihr Waadtländer Vorhaben
- Übermitteln Sie einen vorhandenen Bericht mit Datum und Anhängen.
- Nennen Sie den Gebäudetyp und die betroffenen Bereiche.
- Legen Sie bereits erhaltene Hinweise der Gemeinde zum Baugesuch bei.
Offizielle Quellen
Kanton Waadt — Ergänzungen zur Asbestrichtlinie und Diagnostik und Sanierung. Abgerufen am 15.10.2026.
Der nächste Schritt
Ihr Vorhaben verdient
einen klaren Ausgangspunkt.
Beschreiben Sie das Gebäude und Ihr Vorhaben.
Unterlagen können später folgen.
Gespräche sind auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Spanisch möglich.

